Grüne Jugend 2007
Generation Praktikum
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0387
Datum: 4. Mai 2011
DGB-Studie: Faire statt prekäre Praktika garantieren
Zur DGB-Studie "Generation Praktikum 2011" erklärt Kai Gehring, Sprecher für Hochschulpolitik:
Die Befragung bestätigt erneut, dass die junge Generation unter dem Deckmantel Praktikum noch immer von vielen Arbeitgebern als prekäre Arbeitskräfte ausgenutzt wird.
Es ist ein Unding, wenn 40 Prozent der Praktika komplett unbezahlt sind, aber 75 Prozent der Praktikanten vollwertige Arbeit leisten oder im Betriebsablauf fest eingeplant sind. Dass mehr als Dreiviertel der Absolvierenden nach ihrem Studienabschluss auf Unterstützung durch ihre Eltern oder den Sozialstaat angewiesen sind, ist ein inakzeptabler Missstand. Hinzu kommt, dass die Hoffnung vieler Absolvierender durch ihr Praktikum eine Festanstellung zu bekommen, sich nur für magere 17 Prozent erfüllt. Wir brauchen endlich Praktika zu fairen Bedingungen, die Chancen auf einen guten Berufseinstieg statt prekärer Warteschleifen eröffnen.
Die Bundesregierung zaudert seit Jahren, überfällige klare Regelungen zum Schutz von Praktikanten vor Ausnutzung einzuführen. Bestehende Schutzlücken müssen endlich geschlossen werden, um für alle faire Praktika-Bedingungen zu garantieren.
Es muss unter anderem gesetzlich geregelt werden, dass Praktika Lernverhältnisse sind. Jeder Praktikant soll Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag, ein Zeugnis und eine Mindestaufwands- entschädigung von 300 Euro pro Monat innehaben. Auch die Dauer von Praktika ist zu begrenzen, damit keine regulären Jobs gefährdet oder ersetzt werden. Mit diesen Maßnahmen lässt sich das Risiko minimieren, dass Praktika sozialversicherte Beschäftigung ersetzen und ihre Chance als wichtiges Lernverhältnis für junge Menschen erhöhen.
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Leiharbeit weiter auf dem Vormarsch

- (Foto: S.Hofschlaeger, pixelio)
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0044
Datum: 20. Januar 2012
Leiharbeit: Für eine gesetzliche Equal-Pay-Regelung
Zu der gestiegenen Zahl der Leiharbeitskräfte erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Der Rekordzuwachs in der Leiharbeit schadet mehr als er nutzt. Mit der steigenden Zahl an Leiharbeitskräften nehmen auch die prekär Beschäftigten weiter zu. Niedrige Löhne und ein Übermaß an Flexibilität sind die Folgen, die immer mehr Menschen abverlangt werden. Das Leben vieler Leiharbeitskräfte bleibt unkalkulierbar, da sie Manövriermasse ihres Arbeitgebers sind und wenig Sicherheit haben. Das ist ungerecht und muss geändert werden.
Wir fordern, dass die Bundesagentur für Arbeit endlich die Vermittlung in Leiharbeit beendet und dafür den direkten Weg in den Arbeitsmarkt wählt. Vor allem ist wenig davon zu halten, dass die Bundesregierung die Verantwortung in die Hände der Tarifpartner legt und sich davor drückt, eine gesetzliche Equal Pay-Regelung zu schaffen. Dies schwächt die Gewerkschaften. In vielen Branchen wird dadurch der Verhandlungsspielraum für Lohnerhöhungen geringer, wenn Gewerkschaften darum kämpfen müssen, dass Leiharbeitskräfte von den Firmen übernommen werden.
Niedriglöhne und Lohnabschlüsse unterhalb des verteilungsneutralen Spielraums schaden den Menschen in Deutschland und Europa. Die Bundesregierung muss mit gutem Beispiel voran gehen und alles dafür tun, dass die Löhne, insbesondere in exportorientierten Branchen, steigen. Steigende Löhne würden den Binnenkonsum stärken, die Ungleichgewichte abbauen und damit für mehr makroökonomische Stabilität in Europa sorgen.
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Hartz-IV-Sätze

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0760
Datum: 5. September 2011
ALG-II-Regelsatz: DGB-Gutachten bestätigen Grüne Skepsis
Zu den beiden Gutachten zur mutmaßlichen Verfassungswidrigkeit des ALG-II-Regelsatzes erklärt Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik:
Die beiden DGB-Gutachten bestätigen unsere verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber der aktuellen Berechnung der Regelsätze. Die ALG-II-Leistungen sind auch nach der geplanten Anpassung zum 1. Januar des kommenden Jahres nicht ausreichend. Insbesondere eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist kaum möglich: Ob Strom, Monatskarte oder Internet, überall müssen Hilfeempfänger draufzahlen.
Wir verweigerten dem neuen Regelsatz im Bundesrat und Bundestag die Zustimmung. Zu rigoros wurde an mehreren Stellschrauben gedreht, um den Betrag künstlich herunter zu rechnen. Nun gilt es, das verfassungsrechtlich Gebotene auch haushaltspolitisch darzustellen.
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Hartz IV-Aufstocker

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0949
Aufstocker: Statt Steuergelder für Lohndumping - Mindestlöhne für Geringverdiener
Zu den Zahlen des Bundesarbeitsministe- riums über die Ausgaben für Aufstocker erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:
Die steigenden Ausgaben für immer mehr Beschäftigte, die ihren Lohn mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen, sind ein erschreckendes Armutszeugnis für Deutschland. Skrupellose Unternehmer zahlen Hungerlöhne und nutzen die Zahlung eines staatlichen Ersatzgehalts zur Steigerung ihres Gewinns. Das ist unsozial und unmoralisch. Die Subvention der Lohnkosten der Wirtschaft aus Steuergeldern muss beendet werden.
Wenn Arbeitsministerin von der Leyen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes verweigert und lediglich die Zuverdienstmöglich- keiten ändert, wird die Zahl der Niedriglöhner und Aufstocker weiter steigen. Die Politik von Union und FDP macht immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Bittstellern.
Die neuen Aufstocker-Zahlen zeigen, dass ein Anti-Armutsprogramm für den Arbeitsmarkt überfällig ist. Grundlage dafür ist ein gesetzlicher Mindestlohn. Dazu gehören die gezielte Entlastung kleiner Einkommen bei den Sozialabgaben sowie eine Kindergrundsicherung und eine Aufwertung des Wohngeldes.
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Rente für Selbsständige
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0048
Datum: 23. Januar 2012
Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung
Zum öffentlichen Fachgespräch der Grünen Bundestagsfraktion "Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung! Aber wie?" erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:
Bei dem heutigen Fachgespräch ist einmal mehr deutlich geworden, dass die Zeit drängt: Auch für Selbstständige muss dringend eine stabile soziale Sicherung im Alter geschaffen werden. Wir wollen langfristig alle Selbständigen in die gesetzliche Altersvorsorge einbeziehen. Nicht zuletzt die Finanzkrise hat gezeigt, dass private Vorsorge nicht sicher ist. Es kann sein, dass Menschen privat vorsorgen und trotzdem keine ausreichende Absicherung im Alter haben. Außerdem kann auch das Erwerbsminderungsrisiko letztlich nur durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert werden. Und: wer lange eingezahlt hat, soll durch eine Garantierente vor Altersarmut geschützt werden. Ohne Einbeziehung in die Rentenversicherung werden viele Selbständige in der Grundsicherung landen.
In einem ersten Schritt wollen wir in der gesetzlichen Rentenversicherung die zwei Millionen Selbstständigen berücksichtigen, die nach heutigem Recht überhaupt nicht verpflichtet sind vorzusorgen. Diese sind besonders von Altersarmut bedroht. Das liegt zum einen daran, dass es keine gesetzlichen Regelungen gibt, die für alle Selbstständigen einheitlich und verständlich die Vorsorge für das Alter regeln. Zum anderen zählen auch viele Selbstständige zu den Geringverdienenden: Ihr finanzieller Spielraum ist begrenzt und sie fühlen sich oft von den hohen Beitragsbelastungen für Selbstständige überfordert. Wir brauchen hier Lösungen sowohl für selbständige als auch für abhängig Beschäftigte mit geringen Einkommen. Langfristig streben wir auch in der Rente eine Bürgerversicherung an, in die alle einzahlen.
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Altersarmut
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0035
Datum: 19. Januar 2012
Umfassende Bekämpfung der Altersarmut statt Armutsbekämpfung für Auserwählte
Zum "Grünen Dialog Altersarmut" erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik, und Katrin Göring-Eckardt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Sprecherin für die Grundsicherung im Alter:
Altersarmut ist schon heute ein Problem, das künftig noch größer werden wird. Der von der Bundesregierung ausgerufene Regierungsdialog Rente greift viel zu kurz und nimmt sich der Lösung bestimmter Probleme gar nicht an. Deswegen haben wir einen "Grünen Dialog Altersarmut" initiiert. Unser Treffen mit Verbänden hat klar gezeigt, dass es erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den Vorschlägen der Bundesregierung gibt. Die Zuschussrente hilft nur wenigen, und zwar nicht denjenigen, die am stärksten von Armut bedroht sind. Das ist Armutsbekämpfung für Auserwählte. Vollständig fehlen Themen wie Vereinsamung, schlechte Wohnsituation, mangelhafte medizinische Versorgung, Beschränkungen bei Ernährung Kleidung und Mobilität. Prävention taucht nicht mal als Stichwort auf.
Wir verfolgen dagegen einen umfassenden Ansatz zur Bekämpfung von Altersarmut. Der prognostizierte deutliche Anstieg der Altersarmut muss nachhaltig bekämpft werden. Dabei müssen präventive Maßnahmen zur besseren Absicherung in der Rentenversicherung im Lebensverlauf und nachgelagerte Maßnahmen in Form der Grünen Garantierente ineinander greifen. Neben diesen Maßnahmen brauchen wir einen multidimensionalen Ansatz mit Strategien für Prävention und der tatsächlichen Bekämpfung der Altersarmut für die besonders betroffenen Gruppen wie Frauen, Langzeitarbeitslose, Menschen mit niedrigen Einkommen, Soloselbständige, Migranten, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung.
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Minijobs und die sozialen Folgen
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0036
Datum: 19. Januar 2012
Bundesregierung darf Lohndumping durch Minijobs nicht ausweiten
Zu den heute von der Hans-Böckler-Stiftung vorgestellten Minijob-Studien erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:
Minijobs und Niedriglöhne gehen Hand in Hand, weil skrupellose Unternehmen die Minijobs zum Lohndrücken nutzen und so staatlich subventionierte Zusatzgewinne einstreichen. Für die betroffenen Minijobber heißt das Armut trotz Arbeit, fehlende soziale Sicherheit, null berufliche Perspektive und dauerhafte Abhängigkeit vom Jobcenter. Das muss auch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen endlich zur Kenntnis nehmen. Die von Schwarz-Gelb beabsichtigte Ausweitung von Minijobs und Niedriglöhnen muss gestoppt werden.
Die von CDU/CSU und FDP geplante Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber auf 450 Euro ignoriert die wissenschaftlichen Erkenntnisse. Minijobs sind eine Niedriglohnfalle und keine Brücke in gute Arbeit. Die neuen Studien dokumentieren dies erneut und zeigen den Reformbedarf. Statt geringfügiger Beschäftigung müssen sozialversicherungspflichtige Jobs gefördert werden.
Zudem muss die CDU ihren frommen Mindestlohnsprüchen endlich gute Taten folgen lassen. Nur ein allgemeiner, gesetzlich geregelter Mindestlohn wird Lohndumping wirksam verhindern und den Niedriglohnsektor eindämmen. Alles andere ist Augenwischerei.
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Verteilungsgerechtigkeit
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 1083
Datum: 30. November 2011
Lohneinkommen verlieren – Kapitaleinkommen gewinnen
Zum Verteilungsbericht der Hans-Böckler-Stiftung erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Der Trend zur Ungleichheit geht unverändert weiter. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer noch nicht ausreichend und gerecht am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt. Dieser Schluss muss aus dem aktuellen Verteilungsbericht der Hans-Böckler-Stiftung gezogen werden.
Selbst steigende Lohneinkommen im ersten Halbjahr 2011 haben nichts an der langfristigen Tendenz einer immer ungleicher werdenden Verteilung geändert. Insbesondere in den letzten Monaten sind atypische Beschäftigungsverhältnisse entstanden, bei denen wenig von den Lohnzuwächsen angekommen ist. Das ist nicht akzeptabel und muss korrigiert werden.
Die Bundesregierung muss mit Mindestlöhnen das Tarifvertragssystem politisch stützen und stärken. Ebenso sind Regulierungen auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere bei der Leiharbeit, notwendig. Ziel muss sein, dass auch atypische Beschäftigungsverhältnisse von Lohnzuwächsen profitieren. Schlussendlich muss die Bundesregierung auch Kapitaleinkommen stärker in die Finanzierung des Staates und der Sozialversicherungen einbeziehen und ihre Steuerpolitik korrigieren. Soziale Gerechtigkeit gibt es nicht zum Nulltarif und muss aktiv von den politischen Akteuren vorangetrieben werden.
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Zuschuss-Rente - wer bekommt was?
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0776
Datum: 7. September 2011
Von der Leyen hält die Altersarmutswelle nicht auf
Zu den Rentenreformvorschlägen der Bundesarbeitsministerin erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:
Die nun bekannt gewordenen Maßnahmen, die die Ministerin im Kampf gegen drohende Altersarmutswelle ergreifen will, verdienen die Bezeichnung "Reformen" nicht. Sie sind nichts weiter als kosmetische Korrekturen, die den Anschein erwecken sollen, es würde gehandelt wo doch in Wirklichkeit Problemlösungen weiter in die Zukunft verschoben werden. Dies ist eine gefährliche Strategie, denn die Zahlen belegen dass Altersarmut in Deutschland schon jetzt ansteigt. Ohne Gegenmaßnahmen wird sie in Zukunft massiv zunehmen. Obwohl die Ministerin zentrale Stellschrauben ausgemacht hat, gelingt es ihr nicht, diese Erkenntnis in wirksame Maßnahmen gegen Altersarmut umzusetzen.
Auf den ersten Blick ähnelt die in Aussicht gestellte "Zuschuss-Rente" der von uns vorgeschlagenen Garantierente. Bei genauem Hinsehen bleibt aber nicht viel davon übrig. Die Zuschuss-Rente ist zu eng gefasst. Nur wenige Menschen erfüllen die Voraussetzungen und die am stärksten von Altersarmut Betroffenen bleiben außen vor. Und in Zukunft werden immer weniger Menschen 40 oder gar 45 Versicherungsjahre erreichen.
Wir fordern deshalb die Einführung einer Garantierente, die sicherstellt, dass Menschen ab 30 Versicherungsjahren eine Rente über der Grundsicherung erhalten. Wichtig ist, dass eigene Rentenansprüche und Eigenvorsorge nicht voll auf die Garantierente angerechnet werden. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und der ökonomischen Vernunft. Bei den Vorschlägen der Regierung soll es aber keinen Unterschied geben, ob jemand 200, 500 oder 700 Euro eigene Ansprüche hat. Völlig absurd ist, dass zwar 35 Jahre eigene Vorsorge verlangt werden, diese aber bei der Aufstockung wieder zu 100 Prozent abgenommen werden.
Erwerbsminderung ist heute ein hohes Armutsrisiko. Die Verlängerung der Zurechnungszeiten ist deshalb richtig, wenn auch nicht ausreichend. Die Streckung dieser Verlängerung nimmt dem Vorschlag aber seine Wirkung. Der somit zu erwartende Mehrbetrag von durchschnittlich wenigen Euro pro Monat ist nicht anders zu bezeichnen als zynisch.
Darüber hinaus springt die Ministerin mit ihren Vorschlägen viel zu kurz, denn weitere Maßnahmen notwendig. So werden zum Beispiel Selbständige in Zukunft zunehmend von Altersarmut betroffen sein. Deswegen wollen wir, dass nicht abgesicherte Selbständige in die Rentenversicherung einbezogen werden. Das gleiche gilt für Mini-Jobs.
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Schieflage am Arbeitsmarkt

- (Foto: Paul-Georg Meister, pixelio)
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0747
Datum: 31. August 2011
Geringqualifizierte zu Fachkräften –
Arbeitsmarkt braucht neue Impulse
Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Monat August erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:
Das Fazit der von der Leyenschen Arbeitsmarktpolitik heißt: Fachkräftemangel bei gleichzeitig hoher Arbeitslosigkeit. Die Spaltung des deutschen Arbeitsmarkts verstärkt sich. Fast eine Million Menschen sind langzeitarbeitslos, während händeringend Fachkräfte gesucht werden. Nach wie vor müssen 1,36 Millionen Menschen ihr Einkommen mit Arbeitslosengeld II aufstocken, und es wächst die Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Viele Arbeitgeber setzen deshalb auf Leiharbeit und befristete Beschäftigung statt auf Festanstellungen. Offenbar hat die Arbeitsministerin vor dieser komplexen Problemlage kapituliert und versucht sich nun lieber als europa- und finanzpolitische Universalgelehrte.
Die Arbeitslosen und die Beschäftigten brauchen eine Ministerin, die mit einer Qualifizierungs-Strategie hilft, den Fachkräftebedarf zu decken und dabei alle mitnimmt. Der Kahlschlag bei der Arbeitsförderung muss zurückgenommen werden. Es wäre ein wichtiger Impuls für den Arbeitsmarkt, wenn Geringqualifizierte für die Besetzung der offenen Fachkräfte-Stellen befähigt werden. Auch gegen das Ausufern des Niedriglohnsektors muss von der Leyen endlich offensiv vorgehen. Dafür ist ein Mindestlohn genauso unerlässlich wie die Begrenzung prekärer Beschäftigung.
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Tarflöhne / Mindestlohn
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0744
Datum: 30. August 2011
Niedriglohnsektor: Einbahnstraße in Armut
Zu den Ergebnissen der Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) und der Initiative neue Soziale Marktwirtschaft erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Die Studie verdeckt die erheblichen sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Verdopplung des Niedriglohnsektors zwischen 1995 und 2007. Für die Mehrzahl der Beschäftigten sind gering entlohnte Jobs eine Einbahnstraße in die Armut. Der Grundsatz, dass jegliche Arbeit ihren Wert hat, geht immer mehr verloren. Das ist nicht gut für eine Gesellschaft und entspricht auch nicht unserem Verständnis von Solidarität und Gerechtigkeit.
Es mag sein, dass der Niedriglohnsektor für manche Menschen ein Sprungbrett in ein ordentliches und gut bezahltes Arbeitsverhältnis ist. Aber dennoch kann auch diese Studie nicht darüber hinweg täuschen, dass der Niedriglohnbereich seit einiger Zeit prozentual gleich hoch bleibt und zahlenmäßig sogar ansteigt. Es ist und bleibt nicht akzeptabel, dass mittlerweile jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland für einen zu niedrigen Lohn arbeitet und eine Million Menschen sogar für weniger als fünf Euro die Stunde.
Das Ausfransen des Lohnspektrums in Deutschland ist Realität und muss endlich durch Mindestlöhne sowie die Regulierung der Leiharbeit und des Einsatzes von Werkverträgen unterbunden werden. Ansonsten kommt dies die Gesellschaft teuer zu stehen, wenn immer mehr Menschen auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind und die Spaltung in der Gesellschaft größer wird.
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Fachkräftemangel (II)
Der Zuzug ausländischer Fachkräfte scheitert vor allem an der kleinlichen deutschen Bürokratie und einer fehlenden "Willkommenskultur".
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter
http://www.zeit.de/wirtschaft/2011-06/zuwanderung-fachkraefte
Fachkräftemangel (I)
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0397
Datum: 5. Mai 2011
Der Worte sind genug gewechselt…
Zu den aktuellen Studien zum Thema Fachkräftemangel und zu dem von der Arbeitsministerin dazu angekündigten Strategiepapier erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:
Die McKinsey-Studie bestätigt erneut, dass Fachkräftemangel droht, wenn nicht schnellstens gehandelt wird. Dass Arbeitsministerin Ursula von der Leyen jetzt wieder nur ein Strategiepapier ankündigt, das aber noch abgestimmt werden muss, ist ein Armutszeugnis. Was fehlt sind Taten.
Die Arbeitsministerin setzt zum Schließen der Fachkräftelücke vor allem auf die Frauen. Das A und O für die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen sind eine gute Kinderbetreuung und bessere Karrierechancen. Beides ist mit Union und FDP nicht in Sicht: Es fehlen mehr als 300.000 Kita-Plätze. Und eine echte Frauenförderung kann Frau von der Leyen im Kabinett nicht durchsetzen.
Auch ansonsten hat Schwarz-Gelb keinen Plan zur Behebung des Fachkräftemangels. Im Gegenteil: Bei der Qualifizierung Arbeitsuchender wird drastisch gekürzt und beim Thema Zuwanderung werden sich Union und FDP nicht einig.
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Lohngerechtigkeit bei Teilzeitarbeit
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NR. 0186
Datum: 25. Februar 2011
Teilzeitbeschäftigung muss besser vergütet werden - meist Frauen betroffen
Zu den von der Hans-Böckler-Stiftung aufgedeckten Lohnunterschieden zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen, erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte, und Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:
Die Lohnunterschiede zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten sind eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit. In erster Linie arbeiten Frauen in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen. Es zeigt sich, dass die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht funktioniert und dringend gesetzliche Regelungen erforderlich sind.
Wir fordern die Bundesregierung auf zu handeln. Sie muss die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass Betriebsräte handlungsfähiger werden und sie muss den Arbeitsmarkt konsequent regulieren. Ein Verbandsklagerecht wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Frauen brauchen Rückenstärkung, denn die diskriminierende Lohnungleichheit ist kein individuelles sondern ein gesellschaftliches Problem. Aber auch mehr branchenspezifische Mindestlöhne, allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge und ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn sind gute Instrumente, um für mehr Gerechtigkeit bei den Entgelten zu sorgen.
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