Grüne Jugend 2007
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Datenweitergabe an die USA
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0135
Datum: 10. Februar 2011
Klarstellung zum SWIFT-Abkommen unausweichlich
Zur anhaltenden Datenübermittlung von innereuropäischen Finanztransaktionsdaten in die USA entgegen den Bestimmungen des SWIFT-Abkommens erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik:
"Das zuständige US-Finanzministerium erhält keinesfalls Zugriff auf die Finanzdaten der EU" - mit diesen Worten hat Bundesinnenminister de Maizière bei den Bundesbürgern als auch dem Parlament für die Zustimmung zum SWIFT-Abkommen geworben. Gemeint war damit der Ausschluss aller innereuropäischen Finanztransaktionen und so wurde es im Vertrag festgehalten.
Heute will de Maizière von seiner Aussage nichts mehr wissen. Die Erklärung seines Staatssekretärs in der gestrigen Sitzung des Innenausschusses ist hanebüchen. Das Ministerium versteckte sich hinter technischen Spitzfindigkeiten, die seinerzeit der Öffentlichkeit zu keinem Zeitpunkt erklärt wurden.
Ob vorsätzlich oder nicht: Die Öffentlichkeit wurde über den Inhalt des Swift-Abkommens getäuscht. Einmal mehr wird die Leichtfertigkeit der Bundesregierung im Umgang mit den Datenschutzrechten der Bürgerinnen und Bürger offenkundig. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, die sachgerechte Beschränkung des SWIFT-Abkommens auf Transaktionen mit Drittstaatbezug durchzusetzen. Eine eindeutige Klarstellung der Auslegung des SWIFT-Abkommens auf EU-Ebene, insbesondere gegenüber der die Anfragen der USA bearbeitenden Polizeibehörde EUROPOL ist umgehend erforderlich.
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Personalausweis

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 1121
Datum: 22. September 2010
Neuer Personalausweis: Zwang zum Risiko
Zu den bekannt gewordenen Sicherheitslücken beim neuen Personalausweis erklärt Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit:
Die Experimente des Chaos Computer Club zeigen: entgegen allen Behauptungen und Versicherungen des Bundesinnenministers ist der neue Personalausweis nicht sicher.
Nicht nur die Billig-Lesegeräte, die die Bundesregierung als Anreiz für die Bürger verschenken will, haben gravierende Sicherheitslücken, auch der Ausweis selbst ist angreifbar. Bei aller Nützlichkeit einer Online-Identifikation: ohne wirklich sicheres System wird sie vom Schutz vor Datenklau zur Phishing-Plattform für 22,80 Euro.
Die Bundesregierung muss jetzt handeln, statt vollmundig Sicherheit vorzugaukeln. Der jetzige Personalausweis soll bleiben, der ist nämlich sicher. Die elektronische Karte muss überarbeitet werden und kann - wenn sie denn keine Lücken mehr hat - später als separate, freiwillige Lösung eingeführt werden. Einen Zwang zum Risiko durch Sicherheitslücken im Pflichtdokument darf es nicht geben.
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Mieterschutz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW
06/12 Düsseldorf, 24. Januar 2012
Kündigungssperrfrist- verordnung
Schneckenburger: Rot-Grün hält Wort
Zum Erlass einer Kündigungssperrfrist- verordnung durch die Landesregierung erklärt Daniela Schneckenburger MdL, wohnungspolitische Sprecherin:
„Wir haben Wort gehalten. Mit dem Erlass einer neuen Kündigungssperrfrist- verordnung setzt die Landesregierung eine wichtige wohnungspolitische Vereinbarung des Koalitionsvertrages von SPD und GRÜNEN um. Wir schützen damit Mieterinnen und Mieter über das gesetzliche Mindestmaß hinaus vor Kündigungen bei der Umwandlung von Wohnraum in Eigentumswohnungen. Das ist insbesondere in den Ballungsregionen des Rheinlandes dringend nötig, wo die Wohnungen knapp sind, die Mieten steigen und Probleme für Mieterinnen und Mieter entstehen, wenn sie sich bei Eigenbedarfskün- digungen neue Wohnungen suchen müssen.
Die Landesregierung führt damit einen wichtigen Bestandteil sozialer Wohnungs- politik wieder ein, die CDU und FDP abgeschafft hatten.“
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verantwortlich:
Nalan Öztürk
-Stellvertretende Pressesprecherin-
Tel.: 0211 884 2818
ZUKUNFT IST JETZT!
ABZOCKE !
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0476
Datum: 26. Mai 2011
Benzinpreisstudie:
Oligopol bekämpfen, Verbraucher schützen, Wettbewerb herstellen
Zur Veröffentlichung der Sektoruntersuchung Kraftstoffe durch das Bundeskartellamt erklärt Christine Scheel, Mittelstandsbeauftragte:
Die Ergebnisse der Kartellamtsstudie sind alarmierend. Es wird höchste Zeit, dass auf dem Mineralölmarkt ein funktionierender Wettbewerb hergestellt wird. Der Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die fünf großen Tankstellen- betreiber ist eine starke Belastung der deutschen Verbraucher.
Die Studie räumt endlich mit den großen Benzinmärchen auf: Die Preiserhöhungen an Wochenenden und zu Ferienbeginn sind in keinster Weise gerechtfertigt. Auch stimmt es nicht, dass die großen Tankstellen nur einen Cent Gewinn pro Liter Benzin machen. In Wahrheit sind es fast zehn Cent, jede ungerechtfertigte Preiserhöhung ist reiner Zusatzgewinn.
Die Regierung muss endlich daran arbeiten, dass die Autofahrer nicht mehr für die hohen Gewinne der fünf großen Tankstellenbetreiber zahlen. Schwarz-Gelb muss für einen vertikalen Wettbewerb, also für einen wirkungsvollen Markt von Produktion über Vertrieb bis zu den Endverbraucherinnen und -verbrauchern sorgen.
Wenn sich langfristig nichts ändert, muss ein Entflechtungsgesetz auf dem Benzinmarkt greifen. Leider ist zu erwarten, dass die Bundesregierung auch diesmal viel Schaum schlägt und sich am Ende, wie schon auf dem Energiemarkt, schützend vor die hohen Gewinne der Konzerne stellt.
Kurzfristig muss das Kartellamt all seine Instrumente effektiv nutzen. Die Verträge zwischen Zulieferern und Tankstellen müssen offengelegt werden, die Freien Tankstellen müssen geschützt und Unternehmenszukäufe der großen fünf Konzerne müssen untersagt werden.
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Kontoabfragen
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0016
Datum: 12. Januar 2012
Ausufernder Abfragepraxis von Kontodaten einen Riegel vorschieben
Zu der im letzten Jahr noch einmal angestiegenen Zahl von Bankdaten durch Finanzämter und Sozialbehörden erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik:
Die schwarz-gelbe Bundesregierung ist scheinbar nicht gewillt, der ungehemmten Abfragepraxis Einhalt zu gebieten. Diese beruht oftmals auf einer unklaren Begründungslage und variiert stark von Bundesland zu Bundesland. Wie bei so vielen anderen Baustellen im Bereich des Datenschutzes ducken sich FDP und Union auch hier weg.
Das Bundesverfassungsgericht hat entsprechende Abfragen zur Förderung der Steuerehrlichkeit und Eindämmung von Sozialleistungsmissbrauch nur für eng beschränkte Ausnahmefälle zugelassen. Nach Einführung hat es zunächst jährlich weniger als 9000 Abfragen gegeben. Seitdem ist die Zahl entsprechender Abfragen um 700 Prozent gestiegen. Dies zeigt: Aus der behutsamen Anwendung des Instrumentes als Ausnahme ist heute unbedachte Praxis geworden. Es steht der Verdacht im Raum, dass die derzeitige Abfragepraxis nicht den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichtes entspricht.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss der ausufernden Abfrage sensibler Informationen der Bürgerinnen und Bürger ein Ende machen und dem ungehemmten Zuwachs derartiger Abfragen effektiv begegnen. Es gilt zu prüfen, ob es hierfür gesetzlicher Klarstellungen bedarf, wofür vieles spricht, oder bereits eine verbesserte Begründungspflicht und eine Harmonisierung der Abfragepraxis durch die Bundesländer ausreicht, um die Anzahl der Abfragen nachhaltig zu verringern.
Handelt die Bundesregierung nicht, werden wir entsprechende parlamentarische Initiativen für einen verbesserten Schutz der Bürgerinnen und Bürger vorlegen.
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Bankenhaftung für Anlageberatung
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0563
Datum: 27. Juni 2011
Finanzieller Verbraucherschutz braucht starke Institutionen
Zum heutigen Fachgespräch der grünen Bundestagsfraktion zur Einführung eines "Finanzmarktwächters" erklären Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik, und Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:
Mit Blick auf den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen ist Deutschland nach wie vor Entwicklungsland. Eine Antwort auf Vertriebsdruck, unangemessen hohe Provisionen, Fehlberatungen und Probleme bei der Beweisführung im Schadensfall ist die Bundesregierung bisher schuldig geblieben.
Selbst im Jahr 2011 ist die Finanzmarktkrise für Verbraucherinnen und Verbraucher noch nicht vorbei. Viele von ihnen werden mangelhaft beraten und erwerben nach wie vor ungewollt riskante, nicht zu ihrer individuellen Lebenssituation passende Geldanlagen, die zu hohen Verlusten führen.
Der Verbraucherschutz gehört daher als konkretes Aufsichtsziel der Finanzaufsicht gesetzlich definiert. Gleichzeitig wird nur eine starke und unabhängige Interessenvertretung das Ungleichgewicht zwischen Anbieterseite und Kundinnen und Kunden künftig beheben und zu einem besseren Anlegerschutz führen.
Deshalb diskutieren wir heute mit Expertinnen und Experten über die Einführung eines Finanzmarktwächters bei den Verbraucherzentralen. Wir wollen klären, inwieweit dieser als Verbraucherlobbyist Fehlfunktionen am Finanzmarkt frühzeitig erkennen und die Vertretung der Verbraucherinteressen gegenüber den Finanzaufsichtsbehörden wahrnehmen kann. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern hat Deutschland hier Nachholbedarf.
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Fair gehandelte Produkte
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0385
Datum: 3. Mai 2011
Verlässliche Siegel machen ethische Kaufentscheidung möglich
Anlässlich der heute veröffentlichten Zahlen zum Anstieg fair gehandelter Produkte in Deutschland erklärt Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik:
Die aktuelle Entwicklung beim Konsum fair gehandelter Produkte ist sehr erfreulich. So wurden im letzten Jahr 27 Prozent mehr fair gehandelte Produkte in Deutschland konsumiert als im Vorjahr. Das zeigt: Verbraucherinnen und Verbraucher nehmen ihre Verantwortung beim Einkauf ernst. Sie entscheiden sich für Waren, die ökologisch, fair und sozial gerecht produziert worden sind. Glaubwürdige und verlässliche Siegel wie das Fairtrade-Label helfen bei der Kaufentscheidung.
Wir wollen diese Politik mit dem Einkaufskorb weiter fördern. Dafür sind Stärkung und bessere Information der Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig. Bewusste und nachhaltige Kaufentscheidungen können nur durch Aufklärung und Transparenz erreicht werden. Wer nachhaltigen Produkten den Vorrang geben möchte, muss sie auch erkennen können. Das gilt für Lebensmittel ebenso wie für Kleidung oder Finanzdienstleistungen. Um die Bereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher, durch ihren Konsum etwas zu verändern, nicht ins Leere laufen zu lassen, muss die Debatte um verlässliche Siegel weitergeführt werden.
Doch Umweltminister Röttgen und Verbraucherschutzministerin Aigner haben auf diesem Gebiet nichts vorzuweisen. Die verschiedenen Initiativen und Label müssen abgestimmt und zusammengeführt werden. Wir setzen uns für ein staatlich garantiertes Nachhaltigkeitslabel ein, das Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und übersichtlich informiert und die Entscheidungsfindung erleichtert.
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Flaschenkennzeichnung
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0132
Datum: 10. Februar 2011
Irreführende Kennzeichnung von Plastikflaschen ist arglistige Verbrauchertäuschung
Anlässlich der heutigen Pressekonferenz der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erklärt Dorothea Steiner, Sprecherin für Umweltpolitik:
Es wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern unnötig schwer gemacht, zwischen umweltfreundlichen Mehrwegflaschen und umweltbelastenden Einwegflaschen zu unterscheiden. Viele kaufen umweltschädliche PET-Flaschen, weil das Pfand suggeriert, es handle sich hierbei um wieder befüllbare Mehrwegflaschen. Dieses senkt natürlich die Mehrwegquote.
Seit Jahren liegen in den Schubladen des Bundesumweltministeriums fertige Modelle, wie die Kennzeichnung von Einweg- und Mehrwegverpackungen klarer gemacht werden kann. Dieses würde den Kundinnen und Kunden eine umweltbewusste Entscheidung erleichtern.
Umweltminister Röttgen knickt, trotz gegenteiliger Ankündigungen im Koalitionsvertrag, vor dem Lobbyismus für Einwegverpackungen von Herstellern und Discountern ein, die unter dem Schutzschild des Wirtschaftsministers ihre Interessen durchdrücken.
Wir fordern, dass die Entwicklung hin zu mehr umweltschädlichen Einwegverpackungen endlich ausgebremst wird. Nur durch klare Kennzeichnung wird das Mehrwegsystem unterstützt. So werden Umwelt und Klima wirksam geschützt.
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Giftstoffe in Kinderspielzeug !
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0095
Datum: 2. Februar 2011
"Toys go green“ ist dreistes Greenwashing
Anlässlich der Spielzeugmesse in Nürnberg erklärt Nicole Maisch, verbraucherpolitische Sprecherin:
Das Motto der diesjährigen Spielzeugmesse "Toys go green" ist dreistes Greenwashing. Solange Spielzeug in Deutschland mehr Gift enthalten darf
als Autoreifen und die Branche dies unterstützt, kann von grünem Spielzeug keine Rede sein.
Statt wohlklingender Slogans erwarten wir, dass die
Branche endlich ihre Hausaufgaben macht und Blei, Weichmacher, Duftstoffe und andere giftige Substanzen aus Kinderspielzeugen verbannt. Die Spielzeugindustrie darf sich nicht hinter der schlecht überarbeiteten EU-Spielzeugrichtlinie verstecken, die nach wie vor viel zu hohe Grenzwerte bei krebserregenden Inhaltsstoffen zulässt. Giftfreies Spielzeug statt Greenwashing sollte daher ihr Motto lauten.
Die politische Verantwortung für das Dilemma trägt Verbraucherministerin Ilse Aigner. Sie muss ihren vollmundigen Versprechungen endlich Taten folgen lassen und das Thema Spielzeugsicherheit national regeln, damit giftiges Spielzeug umgehend vom deutschen Markt verschwindet. Darauf zu warten, dass Brüssel irgendwann mal die Spielzeugrichtlinie überarbeitet, ist verantwortungslos und gefährdet die Gesundheit unserer Kinder.
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Bankberatung
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0874
Banken beim Verbraucher-Stresstest durchgefallen –
Note mangelhaft für Aigner
Zu den verheerenden Ergebnissen der Stiftung Warentest beim Qualitätstest der Bank-Beratung, erklären Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik, und Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik:
Die Ergebnisse der Stiftung Warentest zur Bankberatung sind peinlich – für die Banken und für Bundesministerin Ilse Aigner. Mangelhaft lautet die Note auch für sie. Die Ministerin offenbart ihre ganze Hilflosigkeit, wenn ihr zu den Testergebnissen nicht mehr einfällt, als die Banken zur Einhaltung von Gesetzen aufzufordern. Dazu passt, dass das neue Anlegerschutzgesetz heute erneut von der Tagesordnung des Kabinetts gestrichen und auf Ende August geschoben wurde. Ilse Aigner zeigt damit, dass sie es nicht ernst meint mit den Verbraucherinteressen oder sich erneut nicht durchsetzen konnte.
Leidtragende sind die Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie werden weiterhin von den Banken abgezockt und falsch beraten. Die Bundesregierung dient lieber den Interessen der Finanzindustrie, anstatt sich um die Einhaltung von Gesetzen zu kümmern und neue Regelungen auf den Weg zu bringen.
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