Grüne Jugend 2007
Dezentrale Energieversorgung
PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0984
Datum: 24. August 2010
Studie belegt: Zunehmend hohe Gewinne durch dezentrale und erneuerbaren Energien für Kommunen
Zur Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und des Zentrums für Erneuerbare Energien der Universität Freiburg (ZEE) erklären Britta Haßelmann, Sprecherin für Kommunalpolitik, und Oliver Krischer, Sprecher für Energie- und Ressourceneffizienz:
Die ersten Ergebnisse der Studie belegen das hohe Potenzial der dezentralen erneuerbaren Energien. Die Kommunen profitieren stark von ihrem Ausbau. Dies kommt vor allem der regionalen Wertschöpfung zugute.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung bedient dagegen vor allem die Interessen der vier großen Energiekonzerne mit ihren Atom- und Kohlekraftwerken, dabei blockieren diese das Wachstum der erneuerbaren Energien. Ein Ausstieg aus dem Ausstieg bedroht die Investitionen in erneuerbare Energien, Stadtwerke und dezentrale Energieanbieter geraten aufs Abstellgleis.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung schafft dagegen Wertschöpfung für alle, und nicht nur für E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW. Darum werden wir uns weiterhin engagiert für ihren Ausbau einsetzen. Sollte es bis 2020 wie von der Branche erwartet einen Ökoenergie-Anteil von 28,7 Prozent (Strom, Wärme, Kraftstoffe) geben, könnten laut Studie bis zu 12,3 Milliarden Euro pro Jahr in die kommunalen Kassen gespült werden.
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Karft-Wärme-Kopplung
Angestrebte Versorgungsziele sind mit dieser Regierung nicht erreichbar.
Lesen Sie hierzu die PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen.
(20.06.2011: Der Text ist auch ein Jahr später noch immer aktuell)
Wohnraumförderung
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW
14/11 Düsseldorf, 27. Januar 2011
Wohnungsbau
Schneckenburger: Klare Prioritäten für die Zukunft
Zur heutigen Vorstellung des Programms zur Förderung des Wohnungsbaus erklärt Daniela Schneckenburger MdL, wohnungsbaupolitische Sprecherin:
„Schwarz-Gelb hat die Wohnungsförderung in den letzten fünf Jahren ausgeblutet und dem Wohnungsbauvermögen eine schwere Hypothek aufgebürdet. Rot-Grün übernimmt nun eine Erblast der Vorgänger- regierung und muss für die Zukunft klare Prioritäten setzen.
Ohne die Förderung des Eigenheimbaus aufzugeben, werden wir die Mittel vorrangig für die Menschen einsetzen, die sich am unteren Ende der Einkommensskala befinden. Hier droht in den Wachstumsregionen, insbesondere in den Städten entlang der Rheinschiene, eine neue Wohnungsnot, die uns zum Handeln zwingt.
Gleichzeitig werden wir erstmals in einem Umfang von 200 Millionen Euro die energetische Moderni- sierung in NRW effektiv vorantreiben. Das verhindert den Anstieg der Nebenkosten und Belastungen der Mieterinnen und Mieter und schützt gleichzeitig das Klima.“
_____________________
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Sigrid Beer MdL
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Gebäudesanierung
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0032
Datum: 18. Januar 2012
Kein Geld für die Energiewende
Wie aus Regierungskreisen heute bekannt wurde, wird der Energie- und Klimafonds halbiert. Dazu erklären Bettina Herlitzius, Sprecherin für Stadtentwicklung, und Daniela Wagner, Sprecherin für Bau- und Wohnungspolitik:
Gegen die Bedenken der Opposition wurden im vergangenen Jahr die Mittel für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Städten und Gemeinden komplett aus dem Haushalt gestrichen. Programme wie CO2-Gebäudesanierung und energetische Stadtsanierung werden jetzt über den Energie- und Klimafonds finanziert. Das geschieht außerhalb des regulären Haushalts und somit damit intransparent und abhängig von der konjunkturellen Lage.
Gespeist wird der Fonds über den Verkauf von CO2-Zertifikaten. Die Bundesregierung ging in ihren Berechnungen für den Fonds von einem Preis von 17 Euro pro Zertifikat aus. Der Preis ist allerdings 2011 auf sieben Euro gefallen und liegt jetzt bei weniger als der Hälfte. 2012 wird der Fonds nur knapp die Hälfte der eingeplanten Mittel über die CO2-Zertifikate einnehmen. Es ist offensichtlich, dass der als Füllhorn gedachte Fonds austrocknet. Das Auf und Ab der Finanzierung der CO2-Gebäudesanierungsprogramme ist seit 2009 noch nicht behoben, die Verunsicherung der Marktteilnehmer bleibt weiterhin bestehen. Das ist Gift für die Energiewende im Gebäudebereich und Städtebau.
Die Energiewende ist eine zentrale Herausforderung für unsere Zukunft. Maßnahmen der Energieeffizienz und energetischen Sanierung dürfen nicht länger von Schattenhaushalten mit wackeliger Finanzierungsgrundlage abhängig sein. Die Finanzierung muss langfristig und verlässlich über den Bundeshaushalt gesichert werden.
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Energieeinsparung
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0511
Datum: 8. Juni 2011
Bauministerium lagert energetische Gebäudesanierung aus
Anlässlich des Berichts des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu den Förderungsperspektiven der CO2-Gebäudesanierung erklärt Daniela Wagner, Sprecherin für Wohnungspolitik:
Die Ankündigung des BMVBS die Mittel für die energetische Gebäudesanierung wieder auf 1,5 Milliarden Euro zu erhöhen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist auch zu begrüßen, dass die energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude nachgeführt werden und im Baugesetzbuch energetische Missstände Anlass für Sanierungssatzungen bieten sollen. Es kommt auf ein ausgewogenes Recht an: einerseits sind hohe Standards an Bestandsbauten ohne entsprechende Förderung kontraproduktiv, andererseits ist Förderung ohne die Vorgabe von ambitionierten Standards für Bestandsgebäude ebenfalls Geldverschwendung.
Die wieder verstärkte energetische Gebäudesanierung hat allerdings einen entscheidenden Nachteil: Die Fördermittel kommen nicht aus dem Bundeshaushalt: Hier hat die Bundesregierung die Mittel von zwei Milliarden Euro in 2009 auf null in 2012 gesenkt. Der Bauminister lässt klare Prioritäten für die CO2-Gebäudesanierungprogramme vermissen, wenn er diese Programme ausschließlich über das Sondervermögen Energie- und Klimafonds, der nicht Teil des Bundeshaushalts ist, finanzieren lässt.
Das ist klima- und wirtschaftspolitisch fragwürdig. So ist eine stabile Finanzierung nicht gesichert. Denn die Höhe der Einnahmen der Deutschen Emissionshandelsstelle, aus dem in 2012 der Energie- und Klimafonds gespeist werden soll, ist in der Novelle des Energie- und Klimafonds-Gesetzes der Bundesregierung nicht enthalten. So hat das Auslagern der Finanzierung der CO2-Gebäudesanierungprogramme aus dem Einzelplan zwölf des BMVBS in den Energie- und Klimafonds die Zuständigkeit des BMVBS für die finanzielle Ausstattung nicht gerade stärkt.
Gerade die Förderkulisse muss verlässlich, verbindlich, transparent und anwendbar sein, wenn wir eine Sanierungsquote von 2,5 bis drei Prozent und das Zwei-Grad-Klimaziel erreichen wollen.
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Mietrecht ökologisch ausrichten
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 13. Mai 2011
Mietrechtsnovelle muss Eigentümern, Mietern und der Energieeffizienz gerecht werden
Zu den Äußerungen von Angela Merkel auf dem 125. Verbandstag von Haus & Grund erklärt Daniela Wagner, Sprecherin für Wohnungspolitik:
Die umfassende energetische Modernisierung des Gebäudebestandes ist für einen schnellen Atomausstieg und für Erreichung dem Klimaschutzziele unerlässlich. Ziel muss es sein, die energetische Modernisierung voranzutreiben und die soziale Ausgewogenheit unseres Mietrechts zu erhalten. Beides ist möglich und muss durch eine verlässliche KfW-Förderung unterstützt werden.
Das Mietrecht ist ein zentrales Instrument, um Konflikte zu bewältigen und zu verringern. Immerhin können umfassende energetische Modernisierungen zu Mietsteigerungen zwischen 0,60 Euro und 1,44 Euro pro Quadratmeter und Monat führen - Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel unterstellt. Andernfalls kann die Mietsteigerung deutlich höher ausfallen. Gerade in Ballungszentren kann dies kombiniert mit weiteren Modernisierungen zu einer Verdrängung finanzschwacher Mieterinnen und Mieter führen.
Um soziale Verdrängungen unter dem Deckmantel der energetischen Modernisierung zu verhindern, wollen wir die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB auf neun Prozent absenken und auf die energetische Modernisierung sowie den altersgerechten Umbau konzentrieren. Außerdem sollte die energetischen Gebäudebeschaffenheit zusätzlich in die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB aufgenommen werden.
Die Mietminderung drei Monate bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen auszusetzen, ist der falsche Weg. Sinnvoller wäre es, wenn die Mieter ihre Miete mindern könnten, wenn das Gebäude nicht den gesetzlichen Energiestandards entspricht. Denn es sind die Mieterinnen und Mieter, die die hohen Heizkosten aufbringen müssen.
Damit Eigentümer einen verlässlichen Planungshorizont haben, benötigen sie einen zuverlässigen Finanzrahmen. Ein ständiges Auf und Ab der KfW-Förderprogramme darf es nicht mehr geben. Die Verstetigung der Mittel auf zwei Milliarden Euro ist das Mindeste.
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Energieeffizienz
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0324
Datum: 11. April 2011
Verlässliche Förderung der energetischen Gebäudemoder- nisierung dringend geboten
Anlässlich der Forderung des BMU zur Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung erklärt Daniela Wagner, Sprecherin für Wohnungspolitik:
Umweltminister Röttgen sollte nicht nur ankündigen, sondern seine Versprechen durchsetzen. Bereits bei der Atomlaufzeitverlängerung hat er im Vorfeld nur Bedenken geäußert und dann nicht mit am Entscheidungstisch gesessen. Gerade im Gebäudebereich brauchen wir eine verlässliche Förderung auf hohem Niveau, damit die Eigentümer und Wohnungsunternehmen ihre Investitionen verlässlich planen können.
Ebenso ist für die Mieterinnen und Mieter die staatliche Unterstützung durch die KfW-Programme unerlässlich, da diese Programme Mietererhöhungen nach Modernisierungen deutlich reduzieren. Wir wollen die KfW-Programme zur energetischen Modernisierung auf zwei Milliarden Euro verstetigen und über einen Energiesparfonds weitere zwei Milliarden Euro in Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich fließen lassen.
So wie der Energie- und Klimafonds der Bundesregierung jetzt aussieht, kann die notwendige Energieeffizienz im Gebäudebestand nicht erreicht werden. Die energetische Sanierung ist ein weiterer Lackmustest für die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung beim Atomausstieg.
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Stadtwerke und kommunale Energieversorger
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0059-11
Datum: 24. Januar 2011
Grüner Gesetzentwurf fördert Rekommunalisierung der Energieversorgung
Zur heutigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses zur Rekommunalisierung der Energieversorgung erklärt Oliver Krischer, Sprecher für Energie- und Ressourceneffizienz:
Alle Experten einschließlich Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt sind sich einig: Das gültige Energiewirtschaftsgesetz behindert ganz massiv die Möglichkeiten von Kommunen, ihre lokalen Strom- und Gasnetze selbst zu betreiben oder einen anderen als den bisherigen Netzbetreiber zu wählen. Damit steht die Meinung der Fachleute in krassem Gegensatz zu der der Bundesregierung, die bisher eine Gesetzesänderung kategorisch abgelehnt hatte. Die aktuelle Rechtslage bevorzugt im Ergebnis vor allem die großen Energiekonzerne, die einen Großteil der lokalen Strom- und Gasnetze unter ihrer Kontrolle haben, und benachteiligt Kommunen und Stadtwerke.
In den kommenden Jahren laufen in Deutschland tausende sogenannter Konzessionsverträge für Strom- und Gasnetze aus. Wenn eine Kommune den Betreiber der Netze wechseln oder ein eigenes kommunales Stadtwerk gründen will, sind nach der aktuellen Rechtslage jahrelange juristische Auseinandersetzungen mit den Energiekonzernen mit einem erheblichen Kostenrisiko unausweichlich. Das verhindert den eigentlich gewollten Wettbewerb um die Netze und ist ein absurdes Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte, Berater und Gerichte.
Die Fachleute in der Anhörung waren sich einig: Unser "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes" (Drs.Nr. 17/3182) schafft Rechtssicherheit und gibt den Kommunen die gewünschte Entscheidungsfreiheit. Nun hoffen wir auf ein Einsehen der Koalitionsfraktionen und Bundesregierung.
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Heizkosten
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 1499
Datum: 16. Dezember 2010
Dem Anstieg der Wohngeldempfänger energiepolitisch begegnen
Zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Anstieg der Wohngeldempfängerinnen und –empfänger erklärt Daniela Wagner, Sprecherin für Wohnungspolitik:
Die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts zeigen deutlich, dass ein wachsender Bedarf besteht, einkommensschwache Haushalte bei ihren Wohnkosten zu unterstützen. Dieser Tatsache muss auch energiepolitisch begegnet werden, da die Heizkosten, welche Teil der Wohnkostenbelastungen sind, in den kommenden Jahren deutlich ansteigen werden. Die Bundesregierung verschärft durch die Streichung der Heizkostenkomponente im Wohngeld das Problem genau für diese Haushalte.
Die Streichung der Heizkostenkomponente ist sozial- und energiepolitisch mehr als fraglich. Zusätzlich werden 2011 zahlreiche Empfänger nicht mehr wohngeldberechtigt sein und auf Hartz IV ausweichen müssen. Damit verlagert die Bundesregierung einmal mehr die Kosten auf die Kommunen, die heute schon am Rande ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit arbeiten.
Nach den Berechnungen der Internationalen Energie Agentur (IEA) kann der hohe Ölbedarf von stark wachsenden Volkswirtschaften wie China durch die begrenzten Ölfördermöglichkeit nicht kompensiert werden. Die Folgen davon kann bereits heute jeder an seinen Energiekosten ablesen. Eine aktuelle Studie des Energiedienstleisters Techem weist eine durchschnittliche Kostenerhöhung von 910 Euro auf 1074 Euro im Jahr nach. Die Preise von Heizöl und Erdgas stiegen hiernach von 2008 bis 2009 um 11 Prozent. Deswegen muss die Heizkostenkomponente erhalten und perspektivisch so weiterentwickelt werden, dass für Mieter und Vermieter den Anreiz erhöht wird, energetisch sanierten Wohnraum nachzufragen und anzubieten.
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